So bekommen Sie qualifizierte Kontakte für Ihre Akquise
Mein Kumpel Martin Weiss hat mir vorgestern am Telefon gerade von einer Akquise-Methode erzählt, die ich hier gerne mit Ihnen teilen möchte.
Nehmen wir an, Sie haben eine Leistung oder ein Produkt, das für alle Einkaufsleiter interessant ist. Z.B. eine Software zur Optimierung des Einkaufs. Dann würden Sie zuerst zu XING gehen. Sie wissen ja, dieses Business-Netzwerk. Und dort würden Sie einfach nach allen Menschen suchen, die nach ihrem Profil Einkaufsleiter sind.
Nun dürfen Sie bei XING ja niemand einfach kalt ein geschäftliches Angebot E-Mail oder per XING selbst machen. Was Sie aber machen können, ist demjenigen einen guten alten Brief zu schreiben und anzukündigen, dass Sie sich in den nächsten Tagen telefonisch melden. Sie müssen sich dazu natürlich über das Internet die Geschäfts-Adresse desjenigen heraussuchen, aber das ist ja in 1 Minute erledigt.
Und wenn Sie ihren Anruf per Brief angekündigt haben, dann dürfen Sie anrufen, dann ist das kein kalter Anruf mehr und dementsprechend erlaubt.
Über diese Methode können Sie in kurzer Zeit sehr zielgerichtet qualifiierte Kontakte zu potenziellen Interessenten herstellen.
Und so ist das wesentlich besser, als bei Firma XYZ anzurufen und den “Einkaufsleiter” zu verlangen.
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Anmerkungen & Kommentare
In Deinem Beitrag schreibst Du: "Und wenn Sie ihren Anruf per Brief angekündigt haben, dann dürfen Sie anrufen, dann ist das kein kalter Anruf mehr und dementsprechend erlaubt."
Dadurch entsteht der Eindruck, daß ich als Unternehmen andere Unternehmen nur dann zu Akquisitionszwecken kontaktieren darf, wenn ich vorher ein "Trojanisches Pferd" in Form eines "Hallo, ich rufe Sie an, weil ich Ihnen jetzt schreibe, daß ich Sie anrufe und es deshalb darf"-Schreibens geschickt habe.
Das ist so nicht richtig. Als Unternehmer darf ich jederzeit andere Unternehmen auf dem Wege der Kaltakquise kontaktieren, wenn mein Angebot wirklich einen direkten Nutzen für das angerufene Unternehmen darstellt.
Das Verbot der Kaltakquise gilt nur für Unternehmen, die Privatpersonen kontaktieren.
Der Bundesgerichtshof der Bundesrepublik Deutschland lässt über seine Pressestelle die Mitteilung Nr. 133/2007 vom 20. September 2007 herausgeben. Hier geht es um ein Urteil (I ZR 88/05) zum Stichwort „Unaufgeforderter Telefonanruf zu Werbezwecken“.
Speziell zu Telefonanrufen zwischen Unternehmen/Unternehmern heißt es hier: „Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung bekräftigt, dass Werbeanrufe bei Unternehmen wettbewerbswidrig sein können, weil sie zu belästigenden oder sonst unerwünschten Störungen der beruflichen Tätigkeit des Angerufenen führen können. Anders als Anrufe bei Privatpersonen sei ein Werbeanruf im geschäftlichen Bereich allerdings bereits dann zulässig, wenn aufgrund konkreter Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden daran zu vermuten sei.“
Es muß also ein sachliches Interesse bei dem Unternehmen zu vermuten sein, bei dem ein Unternehmer anruft. Das angebotene Produkt oder die angebotene Dienstleistung muß dem angerufenen Unternehmen tatsächlich nützlich sein.
Herzliche Grüße
Norbert
@Norbert: Gut dass du das Urteil ausgebuddelt hast. Mein letzter Stand war, dass das nicht mehr erlaubt ist. Mein Fehler.
Aber ein Brief vorweg hilft wahrscheinlich schon, den Angerufenen auf mich vorzubereiten, besonders, wenn man wie Gitte fordert, nicht nur den Anruf ankündigt.
Ich habe in den letzten Jahren auch das Gefühl, dass Werbebriefe bei mir im Briefkasten deutlich abgenommen haben. Ich könnte mir also vorstellen, dass die Werbe-Wirksamkeit von richtiger Post wieder steigt.
Was wieder die Idee bestätigen würde, dass es im Business und an der Börse immer gut ist, antizyklisch zu handeln und das zu tun, was die anderen gerade nicht machen
zu Ihrem wichtigen Akquisetipp, den ich als Unternehmensberater erfolgreich umsetze und auch meinen KundInnen empfehle, mmöchte ich noch einen kleinen Hinweis geben.
Nach meiner Erfahrung - und dies bestätigen Profi-Akquisiteure - ist es aufgrund der Papierflut für Entscheider häufig so, dass ein Großteil der Angeschriebenen den Brief gar nicht erhalten oder gelesen haben (z.B. weil er im Sekretariat "abgefangen" wurde).
Dennoch sind die individuell gestalteten Anschreiben an qualifizierte Ansprechpartner von hohem Nutzen.
Denn im Nachfasstelefonat (was auf jeden Fall erfolgen muss) kann ich mich auf das Schreiben beziehen, unabhängig davon ob es vom Adressaten erhalten wurde oder nicht. Und so habe ich für mein Telefonat im Rahmen der Kaltakquise einen Anknüpfungspunkt, was ja bei Telefonaten mit völlig Fremden für einen Gesprächseinstieg sehr wichtig ist.
Herzliche Grüße und vielen Dank für die immer informativen Beiträge!
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