Finanzielles

Kunde zahlt nicht und sitzt im Ausland? - Das Europäische Mahnverfahren

Gitte Härter • 26.06.2011 • email Weiterempfehlen

Innerhalb Deutschlands ist es ja recht einfach und verhältnismäßig kostengünstig, selbst einen Mahnbescheid einzureichen. Bei Kunden im Ausland, die Ihre Rechnungen nicht bezahlen, sieht das schon anders aus. Ich lasse mich nicht gern von Leuten abzocken, die erst buchen und dann finden, sie könnten abtauchen. Zum Glück passiert das auch sehr selten, aber wenn, lasse ich sowas nicht einfach durchgehen. Erstens macht man das nicht. Zweitens kommen leider gerade die schwarzen Schafe wieder und wieder durch, wenn man die Sache einfach auf sich beruhen lässt.

Mir war neu, dass es seit 2008 das Europäische Mahnverfahren gibt. Damit lässt sich ein Zahlungsbefehl beantragen, der innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten gilt (Ausnahme: Dänemark).

Das Europäische Mahngericht Deutschland ist zentralisiert beim Amtsgericht Berlin Wedding. Auf dessen Website gibt es nähere Informationen, Antragsformulare und Ausfüllhinweise.

 

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