23. „Aus Kulanz ...“
auch: kulanterweise
Sie haben zwar keinen Fehler gemacht, aber sind trotzdem so nett, einem Kunden etwas nachzulassen, dazu zu geben o. Ä.? Meistens fällt in diesen Fällen das Wort Kulanz. Ich persönlich mag es nicht besonders. Es klingt in meinen Ohren bürokratisch und fällt auch wieder unter „Großkonzerne sagen sowas“. Dazu kommt, dass meistens auf nähere Erklärungen verzichtet wird, weil mit „Kulanz“ anscheinend alles gesagt ist.
Wie auch bei anderen Floskeln plädiere ich dafür, lieber in ganz normaler Sprache und direkt zu sagen, was Sache ist. Das wirkt nicht nur netter, sondern Sie können sehr viel deutlicher sowohl Ihren Standpunkt, als auch Ihr Entgegenkommen herausstellen.
Vergleichen Sie:
So liest man das häufig:
Kulanterweise verzichte ich auf 200 Euro. Anbei erhalten Sie die reduzierte Rechnung.
Mit ein paar mehr Worten liest sich das ganz anders. Damit das deutlicher wird, stelle ich die alternative Formulierung in den Zusammenhang. Selbst wenn alles davor genau so dort stehen würde und nur am Ende der obige Satz käme, ist es lange nicht so schön wie die „kulanzfreie“ Version.
Wie vorhin telefonisch besprochen hatte ich die Druckdaten rechtzeitig an Ihre Werbeagentur übermittelt. Mir liegt sogar die elektronische Empfangsbestätigung vor.
Ich sage das nicht, um den “Schwarzen Peter” weiterzugeben. Aber es ist mir sehr wichtig, dass Sie wissen, dass Sie auf meine Verlässlichkeit zählen können!
Nun ist es natürlich äußerst ärgerlich, dass Sie die Broschüren nicht mit zur Messe nehmen konnten. Da wir schon viele Jahre so gut zusammenarbeiten, reduziere ich meine Rechnung um 200 Euro.
PS: Das “vorhin besprochen” ist auch nicht von ungefähr. Solche Fälle bitte nie einfach schriftlich beantworten. Manchmal neigt man dazu, wenn es schwierig wird, auf E-Mail oder Brief auszuweichen. Das ist bei Fehlern, Problemen und sonstiger Unzufriedenheit aller Art eine schlechte Idee! Es ist immer die bessere Wahl, mit dem Betreffenden zu sprechen - und wenn es nötig ist, das zu dokumentieren, dann nachträglich schriftlich festzuhalten.
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